I. Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Melody GmbH (im Folgenden: Betreiber) und dem Gast gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Etwaige Geschäftsbedingungen des Gastes werden außer im Falle schriftlicher Bestätigung durch Betreiber nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Betreiber diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
    Die AGB werden ergänzt durch die Benutzungsregeln vom Betreiber in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Raummietung(en) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
    Lieferungen des Betreibers.
  3. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Betreiber ausdrücklich in Textform anerkannt.

II. Vertragsabschluß, -partner

  1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Betreibers ein Aufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zwischen dem Betreiber und dem Gast zustande.
  2. Vertragspartner sind Melody GmbH und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Betreiber gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Betreiber eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als der vom Betreiber vorgesehenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers in Textform.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Räume nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Betreibers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Betreibers gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Der Betreiber kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Räume, der Leistung des Betreibers oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Räume und/oder für die sonstigen Leistungen des Betreibers erhöht.
  4. Zusätzlich zu der Raummiete kann der Betreiber vor dem Vertragsabschluss die Zimmerüberlassung mit einem Mindestumsatz von Getränken und Speisen verlangen, ist der Mindestumsatz während der Aufenhalt nicht erreicht, muss der Gast bis zum vereinbarten Mindestbetrag nachzahlen.
  5. Rechnungen des Betreibers sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Betreiber kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Betreibereine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
  6. Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Betreiber berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Der Betreiber ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Abs. 5 und/oder Abs. 6 geleistet wurde.
  9. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung, Änderung

  1. Der Betreiber räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
    1. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Betreiber Anspruch auf angemessene Entschädigung.
    2. Der Betreiber hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 100% des vertraglich vereinbarten Preises. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Betreiber kein Schaden oder der dem Betreiber entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
    3. Sofern der Betreiber die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Betreiber zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Betreiber ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Betreiber durch anderweitige Verwendungen der Leistung erwirbt.
  2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast den gebuchten Raum oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Betreiber rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
  3. Der Betreiber bietet dem Gast im Vertrag eine Option, innerhalb einer bestimmten Frist (72 Stunden im Voraus bei Bronze-, Silver- und Goldraum sowie 168 Stunden im Voraus bei Platinum- und Diamondraum) ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Wird der fristgerechte Rücktritt schriftlich vom Betreiber bestätigt, hat der Betreiber keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

V. Rücktritt des Betreibers

  1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist der Betreiber ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs. 5 und/ oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist der Betreiber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    • der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist;
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
    • ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
    • der Betreiber von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Betreibers nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Betreibers gefährdet erscheinen;
    • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
  4. Der Betreiber hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
  5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, es sei denn, der Betreiber hat die Bereitstellung bestimmter Räume in Textform bestätigt.
  2. Gebuchte Räume stehen dem Gast ab vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Gebuchte Räume sind vom Gast bis spätestens 15 Minuten des gebuchten Zeitpunktes in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Betreiber das Recht, gebuchte Räume nach 15 Minuten anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Betreiber steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

VII. HAUSRECHT

Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Der Betreiber ist berechtigt, Hausverweise oder Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts zu ergreifen. Besucher können insbesondere verwiesen werden, wenn sie andere Besucher belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen die AGB oder die Benutzungsregeln verstoßen haben.

VIII. Haftung des Betreibers, Verjährung

  • Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, wird sich der Betreiber auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Betreiber anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  • Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Betreibers und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  • Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der Ziffer VIII Abs. 2 umfasst und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet der Betreiber nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
  • Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von – 2 – Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Raumaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibers.
  3. Gerichtsstand ist- wenn der Vertragspartner des Betreiber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Betreibers Frankfurt am Main. Sofern der Vertragspartner des Betreibers keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Betreibers. Der Betreiber ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Raumvermietung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Jan 2023