Kinder und Jugendliche sind bei uns herzlich Willkommen. Wir beachten das Jugendschutzgesetz – schon aus Überzeugung.
In Begleitung eines Erziehungsberechtigten dürfen Kinder und Jugendliche länger bleiben.
Allgemein gemäß Jugendschutz gilt Folgendes:
Kinder und Jugendliche | Aufenthalt | Bier, Wein, Sekt | Spirituosen |
bis 14 Jahre | bis 20:00 Uhr | verboten | verboten |
zwischen 14 und 16 Jahren | bis 22:00 Uhr | verboten | verboten |
zwischen 16 und 18 Jahren | bis 24:00 Uhr | erlaubt | verboten |
Möchte man den Aufenthalt verlängern, muss ein Elternteil der feiernden Person vor Ort präsent sein.