Kinder und Jugendliche sind bei uns herzlich Willkommen. Wir beachten das Jugendschutzgesetz – schon aus Überzeugung.

In Begleitung eines Erziehungsberechtigten dürfen Kinder und Jugendliche länger bleiben.

Allgemein gemäß Jugendschutz gilt Folgendes:

Kinder und Jugendliche Aufenthalt Bier, Wein, Sekt Spirituosen
bis 14 Jahre bis 20:00 Uhr verboten verboten
zwischen 14 und 16 Jahren bis 22:00 Uhr verboten verboten
zwischen 16 und 18 Jahren bis 24:00 Uhr erlaubt verboten

Möchte man den Aufenthalt verlängern, muss ein Elternteil der feiernden Person vor Ort präsent sein.